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Frauen im Pfarramt – das war jahrhundertelang unvorstellbar! 1908 bereits erwarb die erste Theologin einen akademischen Abschluss, noch ohne jede Aussicht auf eine Anstellung in der Kirche. 1927 wurde von der damals größten deutschen Landeskirche, der Kirche der altpreußischen Union, ein Gesetz verabschiedet, das die Ausbildung und Anstellung von Vikarinnen in bestimmten Bereichen (Frauen, Kinder) regelte. Ab 1930 konnten sie Pfarramtshelferinnen werden.

In der Zeit des Zweiten Weltkrieges haben Frauen viele Gemeinden pfarramtlich versorgt, so dass sie nach dem Krieg Ordinationsrechte forderten. Lange wurde diskutiert, ob das möglich sei. Schließlich wurde festgestellt: es gibt keine biblischen oder theologischen Gründe, die dagegen sprechen. Das war der entscheidende Durchbruch. Anfangs mussten Frauen ihre Ordinationsrechte noch zurück geben, wenn sie heirateten.

Bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts gab es Landeskirchen, in denen Gemeinden und auch Pfarrer die Zusammenarbeit mit Frauen im ordinierten Amt ablehnen konnten oder die eine Frauenordination generell ablehnten. Heute ordinieren alle evangelischen Landeskirchen Frauen, rund 30 Prozent der Pfarrerschaft sind weiblich.

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