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Eine 21-jährige Frau wird bei einem Verkehrsunfall so schwer verletzt, dass sie in ein Koma fällt, aus dem sie nie mehr vollständig erwachen wird: Sie liegt im Wachkoma, einem Schwebezustand zwischen Leben und Tod. Weil sie aber künstlich ernährt wird, lebt zumindest ihr Körper weiter. Der Vater der jungen Frau kämpft seit Jahren dafür, dass die Sonden entfernt werden und seine Tochter ganz sterben darf. 16 Jahre später, im November 2008, fällt der oberste Gerichtshof das Urteil: Die junge Frau darf sterben.

Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Patientin nie mehr das Bewusstsein erlangen werde. Außerdem habe sie einmal beim Anblick eines komatösen Jungen geäußert, in einem solchen Falle lieber sterben zu wollen.

Nun ist aktive Sterbehilfe – also „das Töten auf Verlangen“ – aus christlicher Sicht natürlich nicht vorstellbar, da wir Menschen unser Leben von Gott geschenkt bekommen haben, um verantwortlich damit umzugehen. Wir können uns nicht zu Herren über Leben und Tod machen. Auf der anderen Seite ist es wichtig, in bestimmten Fällen das Sterben zuzulassen und darauf zu achten, dass ein Leidensprozess nicht sinnlos hinausgezögert wird. Das heißt, dass passive Sterbehilfe, zu der zum Beispiel das Entfernen einer Sonde gehört, ethisch verantwortbar ist. Konkret ausgefüllte Patientenverfügungen und hinterlegte Vorsorgevollmachten können hier hilfreich sein.

Dabei gilt gerade auch für Seelsorger die ethische Verpflichtung, diese Menschen in ihrem Sterben zu begleiten und ihnen die menschliche Nähe zuteil werden zu lassen, die sie brauchen, und mit ihnen die Anspannung zwischen Hoffen und Bangen zu tragen, ähnlich wie es im 23. Psalm heißt: “…und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn du bist bei mir, dein Stecken und Stab trösten mich.“

Die Palliativmedizin – d.h. die Medizin, die bei unheilbaren Patienten eine Verbesserung der Lebensqualität zum Ziel hat – verfügt darüber hinaus über ein großes Wissen, Schmerzen zu lindern. Hier werden mancherorts auch Fortbildungen in „palliativ care“ angeboten, für alle, die schwerstkranke und sterbende Menschen betreuen.

Sehr wichtig ist dabei ein gutes Zusammenwirken von Ärzten, Pflegern, Hospizhelfern, Seelsorgern und Angehörigen im Sinne einer gegenseitigen Ergänzung, damit der Patient zu seinem Wohl optimal versorgt wird und nach seinen eigenen Bedürfnissen bekommt, was er braucht.

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